<aside> 💡 “YOU HAVE THE RIGHT TO HONEST ADVICE”

we still take time for you personally

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ÜBER TANJA

About Tanja.pdf

Die Gründerin der Kanzlei, Rechtsanwält Tanja Nauschütz, geb. Celler, Jahrgang 1973, spezialisierte sich bereits in ihrer Studien- und Referendarzeit auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und arbeitete schon in dieser Zeit in einer der in Deutschland renommiertesten und bekanntesten, in München ansässigen Kanzlei für Kapitalanlagerecht. So konnte sie dieses Rechtsgebiet von der Pike auf erlernen. Nach ihrem Staatsexamen mit Prädikatsauszeichnung erhielt Frau Nauschütz im Jahr 2000 die Zulassung als Rechtsanwältin von der Rechtsanwaltskammer München und sammelte weiter wertvolle Berufserfahrung in der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Münchner Kanzlei. „Ich habe in all den Jahren viel erlebt und viel gesehen: die unterschiedlichsten Auffassungen von anwaltlicher Tätigkeit, leider auch ein aus meiner Sicht oft zu distanzierter und unangemessener Umgang mit Mandanten. All diese Erlebnisse ließen in mir schon früh den Wunsch entstehen, mein Selbstverständnis der anwaltlichen Tätigkeit zum Wohle der Mandanten weiterzuentwickeln.” Nach 10 Jahren wurde sie persönlich vom Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Wolfgang Reitzle der Linde AG abgeworben, um anschließend zwei Jahre als persönliche Assistentin für ihn tätig zu sein. “Die Zeit bei Linde war für mich etwas ganz Besonderes, da ich Einblicke in die Führung und Strategie eines Weltkonzerns erhielt. Dort konnte ich viel Wissen und Erfahrung im Bereich Wirtschafts-und Gesellschaftsrecht sammeln.” Doch ihr Herz hing einfach an ihrer Tätigkeit als Anwältin, sich für die Rechte von Anlegern einzusetzen und deshalb entschloss sich Frau Nauschütz im Jahr 2011 den Aufbau und die Leitung der Münchner Niederlassung einer auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei zu übernehmen. In dieser Zeit reifte dann endgültig der Entschluss, eine eigene Kanzlei zu gründen. “Ich wollte schon immer mein eigenes Verständnis von juristischer Dienstleistung verwirklichen und leben. Plan C war für mich der konsequente Schritt, es anders zu machen und den Mandanten eine neue Beratungsqualität anzubieten.” Im Jahr 2013 war es dann soweit: Die Kanzlei plan C wurde geboren. Mittlerweile ist Frau Tanja Nauschütz über 22 Jahre als Rechtsanwältin im Fachbereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und die Kanzlei plan C hat sich als eine der renommiertesten Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie Anlegerschutz und Anlagebetrug im deutschsprachigen Raum etabliert. Beratung ist für mich immer etwas sehr Persönliches. Wir von plan C sind uns unserer besonderen Verantwortung und moralischen Verpflichtung gegenüber unseren Mandanten zu jeder Zeit bewusst. Wir schicken niemanden in einen aussichtslosen Rechtsstreit. Eine gute anwaltliche Beratung ist ehrlich und spricht eine Sprache, die jeder versteht.”

22 Jahre erfolgreich für Sie tätig im Bank- und Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz und Anlagebetrug plan C – die richtige Entscheidung

RVG

Was ist RVG?.pdf

What is RVG

What is the Lawyers' Remuneration Act?

The Lawyers' Remuneration Act - completely "Act on the Remuneration of Lawyers", RVG for short - regulates the details of the payment that a lawyer (m/f) receives for his work. These legal fees must not be undercut.

In 2004, the RVG dissolved the previously valid Federal Lawyers' Fees Regulation - in short

BRAGO - which is not to be confused with the Federal Lawyers' Code (BRAO).

The latter is still in force today, but generally describes the rights and obligations of lawyers, while the remuneration issues are regulated in the RVG.

What is the Lawyers' Remuneration Act?

The Lawyers' Remuneration Act regulates the details of the payment that a lawyer receives for his work.

How are the legal fees calculated?

The lawyer's fees are regularly based on the value of the object. The value of the object embodies the monetary value of the thing that is being discussed or disputed.

For which legal disputes does the RVG apply?

The RVG applies to legal activities in all areas of law, i.e. civil law, criminal law and public law and thus also to corresponding legal disputes.

Do lawyers always have to settle according to the RVG?